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Impressum:

PegaSys Computer
Inh. Randolf Hötting
Aschheimer Str 11
85622 Feldkirchen

Tel.: +49 (0)89 31772574
Fax.: +49 (0)89 31772575
Email: info@pega-sys.de

Steuernummer:           147/20820286

Rechtliche Angaben
  • Rechtsform: Einzelunternehmen
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 252395717
  • Inhaltlich Verantwortlicher gemäß TMG: Sandro Epifani info@pega-sys.de
Weitere Informationen Erklärung zum Datenschutz anzeigen Haftungshinweis und Bildnachweis:

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Kommerzielle Nutzung von Daten:

Einer kommerziellen Nutzung (E-Mail Werbung, Werbeanrufe, Newsletter etc.) der oben sowie auf allen anderen Seiten dieser Domain genannten E-Mail-Adressen, Telefonnummern - sowie insbesondere der Anschrift - wird widersprochen.




Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Wir liefern und leisten ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils bei Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen und haben nur Gültigkeit wenn sie für den jeweiligen Einzelfall schriftlich vereinbart wurden.

1.2 Abweichenden Bedingungen des  Kunden/Auftraggebers widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

1.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.


2. Angebot, Bestellungsannahme und Rücktritt

2.1 Bis zu Annahme der Bestellung sind unsere Angebote freibleibend, Zwischenverkauf ist vorbehalten.

2.2 Beschreibungen von Waren und Leistungen in Prospekten werden nicht Vertragsinhalt, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben unberührt.

2.3 Enthält unsere Auftragsbestätigung Abweichungen vom Auftrag des  Kunde/Auftraggebers, so geltend die Abweichungen durch den  Kunden/Auftraggeber als genehmigt, wenn nicht innerhalb 8 Tagen nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen wurde.

2.4 Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur nach den gesetzlichen Bestimmungen oder unserer vorherigen Zustimmung möglich. Im letzteren Falle haben wir das Recht, vom Nettoauftragswert 30 % als pauschalierten Schadensersatz zu berechnen. Der Nachweis eines im Einzelfall geringeren Aufwandes oder Schadens bleibt dem Auftraggeber möglich.


3. Preise

3.1 Die angebotenen Preise sind freibleibend. Mangels ausdrücklicher Preisvereinbarung wird unser jeweils am Tage der Auslieferung gültige Listenpreis berechnet, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Die Preise verstehen sich ab Lager Garching in deutscher Währung. Für die Lieferung wird eine Porto- und Verpackungspauschale berechnet. Wird vom  Kunde/Auftraggeber eine besondere Form der Lieferung gewünscht, so werden die tatsächlichen Kosten berechnet und/oder der Versand unfrei vorgenommen.

3.3 Vom Hersteller berechnet Metall- und/oder Währungszuschläge werden weiterberechnet.


4. Lieferfristen, Lieferung und Versand

4.1 Lieferfristen sind unverbindlich. Im Falle unvorhersehbarer Ereignisse wie Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Verzögerungen infolge fehlender Selbstlieferung usw. verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung und/oder Leistung durch vorstehende Ereignisse und/oder durch Ereignisse höherer Gewalt unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn uns liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

4.2 Im Verzugsfall kann der  Kunde/Auftraggeber nach Ablauf eine angemessene Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht zur Abholung bereit gemeldet ist. Im übrigen gelten die Bestimmungen gem. Ziffer 2.4.

4.3 Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des  Kunden/Auftraggebers. Leistungsort ist Garching.

4.4 Wird die Auslieferung durch schuldhaftes Verhalten des  Kunden/Auftraggebers verzögert, so steht die Meldung der Versandbereitschaft im haftungsrechtlichen Sinne gem. Ziffer 4.3 dem Versand gleich. Die Ware lagert dann auf Gefahr und Rechnung des  Kunden/Auftraggebers. Wir behalten uns vor, Lagergeld i. H. v. 1 % des Nettowarenwerts je angefangenen Monats zu berechnen.

4.5 Teillieferungen sind zulässig.

4.6 Abrufaufträge gelten für max. 12 Monate. Nach Ablauf von 12 Monaten behalten wir uns Auslieferung bestehender Restmengen oder Stornierung der Restmengen unter Zurückbelastung evtl. gewährter Mengenrabatte vor.

4.7 Wir behalten uns vor, für Kleinaufträge bis EUR 50,00 netto, Bearbeitungskosten zu berechnen.


5. Abnahmeverpflichtung und Warenrückgabe

Der Abnahmeverzug des  Kunde/Auftraggebers berechtigt uns, entweder Abnahme des gesamten oder eines Teiles des Auftrags zu verlangen oder aber vom Vertrage zurückzutreten. Für diesen Fall bleibt die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung vorbehalten. Unser Schadensersatzanspruch beträgt ohne weiteren Nachweis 30 % des Nettowarenwertes des Auftrags. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruches wird dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.


6. Zahlung

6.1 Zahlungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Trifft der Kunde mit der Zahlung keine Leistungsbestimmung so sind wir berechtigt die Zahlung nach unserer Wahl auf offene Forderungen zu verrechnen.

6.2 Die Annahme von Schecks und Wechseln bleibt in jedem Fall vorbehalten und erfolgt nur zahlungshalber, jedoch nicht an Erfüllung statt. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des  Kunde/Auftraggebers.

6.3 Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an welchem wir über den Zahlungsbetrag verfügen können.

6.4 Wir erheben Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem Basiszinssatz.

6.5 Eine Rückbehaltung des Rechnungsbetrages oder eine Aufrechnung wegen erfolgter Mängelrüge oder einer Gegenforderung ist ausgeschlossen, es sei denn der Mangel bzw. die Gegenforderung sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

6.6 Sofern der  Kunde/Auftraggeber einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder mit der Abnahme der Ware in Verzug kommt oder von ihm zahlungshalber gegebene Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden oder uns nach Abschluss des Vertrages sonstige Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des  Kunde/Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten und 30 %  des Kaufpreises als Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises sowie sofortige Bezahlung aller offener Rechnungen zu verlangen. Der Nachweis eines im Einzelfall geringeren Aufwandes oder Schadens bleibt dem Auftraggeber möglich.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunde/Auftraggeber bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.

7.2 Bearbeitung und Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die neue Sache bleibt unser Eigentum zur Sicherung unserer Forderung gem. 7.1.

7.3 Zugriffe dritter Personen auf die von uns gelieferte Ware oder eine an uns abgetretene Forderung aus der Weiterveräußerung dieser Ware hat der  Kunde/Auftraggeber uns unverzüglich anzuzeigen unter Mitteilung aller Umstände, die zu Wahrung unserer Rechte von Bedeutung sind. Die Kosten einer Intervention zur Wahrung unserer Rechte trägt der  Kunde/Auftraggeber.

7.4 Der  Kunde/Auftraggeber ist verpflichtet, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche gegen den Versicherer tritt der  Kunde/Auftraggeber hiermit insoweit an uns ab, als es die von uns gelieferte Ware betrifft.

7.5 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug sofortige Herausgabe unserer Ware zu verlangen. Der Kunde/Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen uns sich jeder Verfügung hierüber zu enthalten. Wir sind berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zu verwerten. Wir sind berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich 30 % pauschaliertem Schadensersatz. Der Nachweis eines im Einzelfall geringeren Aufwandes oder Schadens bleibt dem Auftraggeber möglich.

7.6 Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur in regelmäßigem Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde/Auftraggeber tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche gegen die Erwerber in voller Höhe und mit allen Nebenrechten im voraus sicherungshalber bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung an uns ab. Der  Kunde/Auftraggeber ist ermächtigt, abgetretene Forderung bis zum jederzeitigen Widerruf durch uns einzuziehen. Der  Kunde/Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf Anforderung Name und Anschrift der Erwerber der Eigentumsware bekannt zu geben und die Abtretung den Erwerbern der Ware anzuzeigen. Wird unsere Ware zusammen mit anderen Waren und Leistungen veräußert, so tritt der  Kunde/Auftraggeber den rangbesten Teil der ihm zustehenden Gesamtvergütung in Höhe unserer Forderung an uns hiermit ab.

7.7 Wir sind berechtigt, jederzeit vom  Kunde/Auftraggeber Auskunft über den Verbleib der gelieferten Ware zu verlangen, zum Zwecke der Kontrolle dieser Angaben jederzeit die Betriebsräume des  Kunde/Auftraggebers zu besichtigen und die Geschäftsbücher des  Kunde/Auftraggebers einzusehen.


8. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

8.1 Der  Kunde/Auftraggeber hat Beanstandungen von Menge und Beschaffenheit unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

8.2   Die Ansprüche des  Kunde/Auftraggebers bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit nicht nachstehend abweichend geregelt.

8.3   Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des  Kunde/Auftraggebers, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.

8.4 Bei Kauf von gebrauchten Sachen verjähren die Ansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.

8.5  Ist der Kunde / Auftraggeber Vollkaufmann und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware oder Abnahme der Leistung.

8.6 Soweit unsere Haftung vom Verschulden abhängig ist, haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

8.7 Es obliegt dem Kunden, für die Sicherung seiner Daten zu sorgen. Für jeglichen Datenverlust des Kunden auf gekauften Speichermedien (Computer, Notebooks, Festplatten, Speichermedien, etc.) haften wir nicht.


9. Reparaturen

9.1 Wird vor Ausführung einer Reparatur ein Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag können berechnet werden.

9.2 Es bleibt uns freigestellt, ob wir die Reparatur in eigenem Haus vornehmen, den Hersteller oder eine Fremdwerkstatt damit beauftragen. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden.

9.3 Die Vergütung für eine Reparatur ist fällig Zug um Zug gegen Übergabe der reparierten Sache.


10. Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden BDSG. Alle vom Kunden erhaltene Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet, genutzt und an beauftragte Partner weitergeleitet, soweit dies für die Begründung und Durchführung des Vertrages und der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und uns erforderlich ist.


11. Absatzbindung

Bei Bezug von Waren, für die eine Preisbindung und/oder eine Absatzbindung besteht, gelten außer unseren Geschäftsbedingungen die besonderen Bedingungen des Herstellers. Der  Kunde/Auftraggeber ist verpflichtet, sich von dem Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis zu verschaffen.


12. Abnahme von Werkleistungen

12.1  Der Auftraggeber ist verpflichtet nach Abschluss der Installationsarbeiten die Abnahme der Arbeiten schriftlich zu bestätigen.

12.2  Bei Subunternehmeraufträgen erklärt der jeweilige Zwischenauftraggeber, dass er eine Abnahme durch den Endkunden gegenüber der Firma PegaSys unmittelbar und direkt gegen sich wirken lässt, es sei denn, er hat sich eine eigene Abnahme ausbedungen.

12.3  Ist eine eigene Abnahme durch den Zwischenauftraggeber vereinbart, so gehen Wartezeiten und ein Aufschlag des die Abnahme Durchführenden zu Lasten des Zwischenauftraggebers.


13. Datensicherung und Installationsverzeichnis

13.1  Ist der Auftrag dergestalt, dass der Auftragnehmer an bestehenden EDV-Systemen Arbeiten, Reparaturen, Erweiterungen, Änderungen usw. durchzuführen hat, so hat der Auftraggeber unmittelbar vor Beginn der Arbeiten den gesamten aktuellen Bestand an Daten und Programmen derart zu sichern, dass bei Auftreten von Installationsproblemen der ursprüngliche Zustand des Systems wiederhergestellt werden kann.

13.2  Während der Arbeiten an bestehenden Datenverarbeitungseinrichtungen durch die uns dürfen vom Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Gestattung laufende Arbeiten an diesem System durchgeführt werden. Sollten während dieser Parallelarbeiten Schäden auftreten, ist hierfür eine Haftung unsererseits ausgeschlossen, es sei denn, das uns oder dem von uns Beauftragten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

13.3  Bei Arbeiten an bestehenden Systemen ist der Auftraggeber verpflichtet, mindestens 10 Werktage vor Beginn der Arbeiten ein exaktes und vollständiges Verzeichnis sowohl der eingebauten Hardware, als auch der kompletten auf der Anlage benutzten und dort gespeicherten Software in den jeweils gespeicherten und angewandten Versionen zu erstellen, und uns zu übermitteln. Wir können die Ausführung des Auftrags bis zur Vorlage dieses Verzeichnisses verweigern. Machen wir von diesem Zurückbehaltungsrecht keinen Gebrauch, so haften wir für hieraus resultierende Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

13.4  Soweit vom Auftraggeber eigene Software zur Installation übergeben wird, oder fremdbezogene Software installiert werde soll, wird jede Haftung für die Kompatibilität der bereits installierten Software und der neu zu installierenden Software ausgeschlossen. Soweit ein solcher Auftrag erteilt wird, schulden wir nur  Dienste und keinen Erfolg. Für solche Arbeiten finden die Grundsätze des Dienstvertrages Anwendung.

13.5  Nach allen von uns an bestehenden Systemen vorgenommenen Arbeiten – unabhängig ob Hardware oder Software – und bei allen von uns neu installierten Systemen ist der Auftraggeber verpflichtet, die ersten 60 Tage nach Abnahme der Werkleistung oder nach Beendigung der Dienstleistung den Datenbestand täglich zu sichern und zwar außerhalb des Betriebssystems.


14. Teilunwirksamkeit

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materiell rechtliche Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.


15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1  Erfüllungsort für beide Parteien ist München
15.2  Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit in zusammenhangstehenden Rechtsbeziehungen ist München soweit der Kunde Vollkaufmann ist, ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

15.3  Deutsches Recht findet Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.



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